Urheberrecht
Als "Urheberrecht" bezeichnet man den Schutz geistigen Eigentums in ideeler und materieller Hinsicht.
Es beinhaltet, ...
... dass niemand außer dem tatsächlichen Urheber selbst sich als Autor/Schöpfer eines Werkes bezeichnen darf;
... dass niemand das Werk eines Autors gegen dessen Willen verändern darf;
... dass der Urheber (oder ein Beauftragter) allein über die Nutzung seines Werkes entscheiden kann.