Während üblicherweise in der Arbeitswelt nur zwischen Voll- und Teilzeitanstellungen unterschieden wird, ist die Einteilung im Bereich der Kirchenmusik anders. Hier spricht man von "hauptberuflichen" Stellen, wenn der Beschäftigungsumfang die Hälfte oder mehr der Regelarbeitszeit umfasst und von von "nebenberuflichen" Stellen, wenn der Beschäftigungsumfang darunter liegt. Diese Unterscheidung liegt an der Zugangsberechtigung zu diesen Stellen:
Während für hauptberufliche Stellen ein Studium vorausgesetzt wird (Bachelor oder Kirchenmusik-B-Diplom, bzw. Master oder Kirchenmusik-A-Diplom), gibt es für nebenberufliche Stellen keine zwingenden Zugansvoraussetzungen, wenngleich auch hier eine C- oder D-Qualifikation erwünscht ist.
Haben Sie Interesse an einer der angebotenen Stellen? Dann setzen Sie sich bitte direkt unter den angegebenen Kontaktdaten mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung.
Koordination der Orgelsachberatung inkl. Mitarbeit in der Fachstelle Kirchenmusik (m/w/x)
in Vollzeit und unbefristet | Referenz-Nr. 556KiMu.OrgelBeratg+MArb.ext
Die Stelle vereint zwei Fachbereiche:
Zu etwa zwei Dritteln: Das Zusammenführen aller Bereiche der Orgelsachberatung zwischen den betreffenden Instanzen in Zusammenarbeit mit den Orgelsachverständigen der Diözese als „Diözesanbeauftragte/r für das Orgelwesen“
Zu etwa einem Drittel: Die Mitarbeit in der Fachstelle Kirchenmusik, hier insbesondere die Verantwortung für das Notenarchiv und die Bibliothek der Dienststelle