Urheberrecht
Als "Urheberrecht" bezeichnet man den Schutz geistigen Eigentums in ideeler und materieller Hinsicht.
Es beinhaltet, ...
... dass niemand außer dem tatsächlichen Urheber selbst sich als Autor/Schöpfer eines Werkes bezeichnen darf;
... dass niemand das Werk eines Autors gegen dessen Willen verändern darf;
... dass der Urheber (oder ein Beauftragter) allein über die Nutzung seines Werkes entscheiden kann.
In Deutschland wird das Urheberrecht durch das "Urheberrechtsgesetz" geregelt.
Links: Wortlaut | Wikipedia-Eintrag
Das Urheberrecht gilt in der Regel zu Lebzeiten des Autors und während eines Zeitraums von 70 Jahren nach dessen Tod.
Auf dem Gebiet der Musik spielen für die Nutzung geistlichen Eigentums eines Autors zwei Verwertungsgesellschaften eine große Rolle, die im Auftrag des Autors die Nutzung seiner Werke regeln:
Die VG-Musikedition regelt die Weitergabe gedruckter Musik einschließlich ihrer Liedtexte (sprich das Kopieren),
die GEMA regelt die Aufführung, Sendung und mechanischer Widergabe von Musik.
(Zur weiteren Information zu den Verwertungsgesellschaften bitte auf die entsprechenden Links klicken;
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