[AKTUELL 16.02.24] Seit 01.01.2024 ist die Nutzung von Musik außerhalb von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen in und außerhalb von Kirchengebäuden (open-air-Gottesdienste, Prozessionen, Martinsumzüge etc.) nicht mehr durch einen Pauschalvertrag abgedeckt. Was das im Detail heißt, erklärt ein Informationsschreiben des VDD vom 15. Februar 2024. (Wortlaut).
Die wichtigsten Passagen sind hier zitiert:
"Seit dem 1. Januar 2024 existiert kein Pauschalvertrag für den Bereich Konzerte und Gemeinde Veranstaltungen zwischen dem VDD und der GEMA mehr. Die GEMA war nicht bereit, auf den wiederholt - letztmals im Dezember 2023 geäußerten - Wunsch nach einer Vertragsverlängerung einzugehen. Daraus folgt in erster Linie, dass die Gemeinden die GEMA-Kosten nun auch für
- Konzerte mit ernster Musik,
- Konzerte mit neuem geistlichen Liedgut,
- Gospelkonzerte,
- Pfarr- und Gemeindefeste.
- Kindergartenfeste,
- adventliche Feiern und
- Seniorenveranstaltungen
selbst tragen müssen, sofern bei den Veranstaltungen Musikwerke, die zum Repertoire der GEMA gehören, gespielt werden. Es gibt mit anderen Worten keine Abgeltung dieser Kosten über den VDD mehr. Ebenso müssen die Gemeinden seit dem 1. Januar 2024 alle Veranstaltungen vorab bei der GEMA über das GEMA Online-Portal
https://www.gema.de/de/ueber-das-onlineportal anmelden.
Die Anmeldung muss – je nach Veranstaltungsform – folgende Angaben enthalten:
- Tag und Dauer der Veranstaltung,
- genaue Anschrift der Gemeinde und Name des Verantwortlichen,
- Art der Veranstaltung,
- Ort der Veranstaltung mit genauer Adresse,
- Name des Veranstaltungsortes,
- Name und Größe des Veranstaltungsraumes in m2 (von Wand zu Wand gemessen),
- Besucherkapazität,
- Art der Musikwiedergabe (Live-Musik, Tonträger. Fernsehwiedergabe, Bildtonträger etc.),
- höchstes Eintrittsgeld,
- bei Konzerten der Unterhaltungsmusik (U-K) ist der Nettokartenumsatz und die Gesamtbesucherzahl zu melden,
- bei Veranstaltungen im Freien ist die m2-Zahl zu melden und zusätzlich die Gesamtbesucherzahl und
- bei Online-Streaming: Einnahmen und Klickzahlen.
Unter https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen können Sie weitere Details einschließlich der entsprechenden Tarife für die jeweilige Veranstaltung finden.
Für Gemeinde- und Pfarrfeste, Kindergartenfeste, adventliche Feiern oder Seniorenveranstaltungen können unterschiedliche Tarife (U-V, M-V oder U-ST) relevant sein, je nachdem, ob die Veranstaltungen im Freien stattfinden oder Live-Musik gespielt wird. Hier kann das Online-Portal der GEMA weiterhelfen, den richtigen Tarif auszuwählen und einen Überblick über die Kosten zu erhalten:
https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder/veranstaltung
Bei Veranstaltungen mit Live-Musik ist die Einreichung von Musikfolgen gesetzlich geregelt. Diese können ebenfalls über das Online-Portal der GEMA eingereicht werden:
https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer/musik-nutzen/setlist/wie-reiche-ich-eine-setlist-ein-
Weitere Informationen zur Einreichung von Setlisten finden Sie hier:
https://www.gema.de/de/hilfe/musikurheber/onlinepotal/setlist/wann-setlist-musikfolge-einreichen
Abschließend sei nochmals angemerkt, dass für alle Veranstaltungen ein 20%-iger Nachlass in Anspruch genommen werden kann.
Ausgenommen hiervon sind lediglich die Online-Rechte.“
[soweit das Schreiben des VDD vom 15.02.2024]