Honorarempfehlungen


Folgende Honorare werden pro Dienst (inkl. Vorbereitungszeit) für Chorleiter/-innen und Organisten/-innen, die ohne Anstellungsvertrag tätig sind, empfohlen.
Sie gelten ab 01.01.2020.

Grundsätzlich gilt: Es sind keine festen "Sätze" - Honorare sind jeweils individuell zwischen Kirchenmusiker/in und Pfarrei festzulegen; es handelt sich also eher um Richtwerte, die ihre Grundlage jedoch im Stundenentgelt des ABD (Teil C) haben.

Kirchenmusiker/innen ohne Prüfung: 19,00 Euro
Kirchenmusiker/innen mit D-Prüfung: 21,50 Euro
Kirchenmusiker/innen mit C-Prüfung: 24,50 Euro
Kirchenmusiker/innen mit Bachelor bzw. B-Diplom: 31,00 Euro
Kirchenmusiker/innen mit Master bzw. A-Diplom: 36,50 Euro

 


Ab 1.1.2025:

Kirchenmusiker/innen ohne Prüfung: 22,00 Euro  (vgl. EG 3, bisher 19,00)
Kirchenmusiker/innen mit D-Prüfung: 25,00 Euro  (vgl. EG 4, bisher 21,50)
Kirchenmusiker/innen mit C-Prüfung: 28,00 Euro  (vgl. EG 6, bisher 24,50)
Kirchenmusiker/innen mit Bachelor bzw. B-Diplom: 35,00 Euro  (vgl. EG 10, bisher 31,00)
Kirchenmusiker/innen mit Master bzw. A-Diplom: 41,00 Euro  (vgl. EG 13, bisher 36,50)