Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten
Seit 1. Januar 2023 beträgt für die Beschäftigen der bayerischen (Erz-)Diözesen die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW "aus triftigem Grund" 40 Cent.
(Wenn Fahrten ohne triftigen Grund mit dem PKW statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, bleibt es bei 25 Cent pro Kilometer.)
(Quelle: Bayerische Regional-KODA)