Barrierefreiheit Einstellungen

Übungsleiterpauschale steigt 2026 auf 3.300 Euro

Übungsleiterpauschale steigt 2026 auf 3.300 Euro


Zum 01.01.2026 ist die "Übungsleiterpauschale" bzw. der "Künstlerfreibetrag" von zuletzt 3.000 Euro auf aktuell 3.300 Euro gestiegen. Dies ist die maximale Summe der erzielten Honorare aus künstlerischer Tätigkeit pro Person, bis zu der keine Steuer- und Sozialversichungspflicht besteht.

Bis zu 3.300 Euro dürfen also Kirchenmusiker, Organisten bzw. Chorleiter aus allen Tätigkeiten zusammen gerechnet pro Jahr verdienen, ohne dass der jeweilige Arbeitgeber Sozialabgaben bzw. der Arbeitnehmer Steuern zahlen muss. Vor allem auf den ersten Punkt wollen wir einmal mehr hinweisen. Aus diesem Grund müssen alle Personen, die Honorare erhalten, ihre Arbeitgeber vor dem Geldfluss sozusagen "freistellen" und versichern, dass sie diese Grenze nicht überschreiten.
Den Betrag kann man "stückeln" und auf mehrere Arbeitgeber bzw Kirchenstiftungen aufteilen. Er gilt pro Person und Kalenderjahr. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Geldflusses. Auch wenn z. B. das Honorar für die Weihnachtsgottesdienste erst im Januar ausgezahlt wird, so gilt hier der Januar als Monat des Einkommens.
Musiker sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber vor Erhalt einer Zahlung die ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung über den Erhalt steuer- und beitragsfreier Einnahmen für nebenberufliche Tätigkeiten gem. § 3 Nr. 26 EStG" auszuhändigen. Sie finden dieses Formular hier auf unserer Homepage.