Erhöhung der Honorarvorschläge für kirchenmusikalisch Tätige zum 1. Januar 2025
Wer als kirchenmusikalisch Tätiger keinen Arbeitsvertrag hat, jedoch für seine Tätigkeit Geld bekommt, für den gilt eine Obergrenze von 3.000 Euro pro Jahr (als Summe aller entsprechenden Tätigkeiten) um nicht sozialabgabenpflichtig zu werden. Für seine Tätigkeit erhält er ein sogenanntes "Honorar". Dafür gibt es in unserem Bistum keine festen Sätze, sondern nur Empfehlungen, die etwa alle fünf Jahre - je nach der allgemeinen Tarifentwicklung - angehoben werden. Die letzte Anpassung geschah zum 1.1.2020, daher werden diese Empfehlungen nun zum 1.1.2025 angepasst.
Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf unserer Internetseite.
Seit der letzten Erhöhung 2020 gab es mehrere Tarifrunden, die insgesamt eine Erhöhung des Entglets für Angestellte von 10 bis 17 % mit sich brachten - in den unteren Entgeltgruppen mehr, in den oberen Entgeltgruppen weniger. Diese Entwicklung wurde nun in den Honorarempfelungen nachgebildet.
Folgende Honorare werden pro Dienst (inkl. Vorbereitungszeit) für Chorleiter/-innen und Organisten/-innen, die ohne Anstellungsvertrag tätig sind, empfohlen.
Sie gelten ab 01.01.2025.
Kirchenmusiker/innen ohne Prüfung: | 22,00 Euro (vgl. EG 3, bisher 19,00) |
Kirchenmusiker/innen mit D-Prüfung: | 25,00 Euro (vgl. EG 4, bisher 21,50) |
Kirchenmusiker/innen mit C-Prüfung: | 28,00 Euro (vgl. EG 6, bisher 24,50) |
Kirchenmusiker/innen mit Bachelor bzw. B-Diplom: | 35,00 Euro (vgl. EG 10, bisher 31,00) |
Kirchenmusiker/innen mit Master bzw. A-Diplom: | 41,00 Euro (vgl. EG 13, bisher 36,50) |