Chorproben und Konzerte in Kirchen wieder gestattet
Seit dem 15. Juni 2020 sind in Bayern Konzerte und kulturelle Veranstaltungen grundsätzlich wieder gestattet, seit dem 22. Juni dürfen auch Chöre und andere Gesangsgruppen im Laienmusikbereich unter Einhaltung eines Hygieneschutzkonzepts wieder proben. Details können Sie auf unserer Unterseite "Corona" nachlesen.