!!! Ab 1. Januar 2018 keine Pauschalvergütung mehr für kirchliche Konzerte !!!
Zum 31. Dezember 2017 endete die bisherige Regelung über die Pauschalvergütung durch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) an die GEMA für die Nutzung von Musik bei außerliturgischen Feiern: Der entsprechende Pauschalvertrag wurde gekündigt.
Für jede Kirchenverwaltung besteht bei der Durchführung von Konzerten in Kirchen ab sofort nicht mehr nur die Meldepflicht bei der GEMA, sondern auch die Pflicht für entstehende Gebühren selbst aufzukommen. Dies gilt für alle geschützten Werke, d. h. für Werke von lebenden Komponisten bzw. Komponisten, deren Tod weniger als 70 Jahre vergangen ist. Auch die bisherige Melde- und Gebührenfreiheit einiger festgelegter Veranstaltungen wie pro Jahr wie einem Adventskonzert, einem Pfarrfest und dergl. gibt es nicht mehr.
Beachten Sie hierzu die ausführlichen Informationen und das neue Merkblatt der GEMA hier.