Urheberrecht
Urheberrecht
VG Musikedition / GEMA
Allgemeine Informationen zum Urheberrecht
GEMA
Zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der GEMA bestehen zwei Pauschalverträge:
- Die Nutzung geschützter Werke in der Liturgie
- Die Nutzung geschützter Werke außerhalb der Liturgie
Der zweite Vertrag war zunächst gekündigt worden, wurde aber nun doch wieder neu aufgelegt mit einer rückwirkenden Geltung zum 01.01.2018. Damit ist die Nutzung entsprechender Inhalte abgegolten. Eine Meldepflicht über die Nutzung entsprechender Inhalte besteht jedoch bis auf einige Ausnahmen (siehe Merkblatt) weiterhin.
Merkblatt zur Nutzung von Musikwerken bei kirchlichen Feiern (NEU ab Juni 2018)
Muster zur Anmeldung von kirchlichen Konzerten bzw. Feiern zur Anmeldung von kirchlichen Konzerten bzw. Feiern (NEU Juni 2018)
VG MUSIKEDITION
Die VG Musikedition regelt das Vervielfältigen bzw. Kopieren von Noten und Liedtexten. Hier gelten die bestehenden Regeln weiterhin:
Merkblatt über das Kopieren von Musik.
Informationen aus erster Hand:
Internetseite der GEMA: www.gema.de
Internetseite der VG-Musikedition: www.vg-musikedition.de