Rahmenvertrag mit GEMA über Musik außerhalb des Gottesdienstes nicht verlängert
Während mittlerweile der Vertrag über die Nutzung von Musik in Gottesdiensten erneuert wurde, ist eine Verlängerung des zweiten Vertrags bisher gescheitert.
Derzeit besteht also für die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik in Konzerten und bei anderen Pfarrveranstaltungen kein Pauschalvertrag!
Die GEMA gewährt zwar kirchlichen Einrichtungen 20 % Nachlass der Nutzungsentgelte gegenüber den normalen Vergütungssätzen, dennoch bedeutet die Neuregelung einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie und eine finanzielle Belastung der einzelnen Kirchenstiftungen.
Hinweis:
Urheberschutz besteht auf Werke, deren Autoren noch leben oder innerhalb eines Zeitraums von 70 Jahren verstorben sind.
Meldeverfahren:
Bereits im Oktober 2023 hatte die GEMA alle Pfarreien in Deutschland angeschrieben und eine individuelle Zugangsnummer für ein Online-Portal mitgeteilt, über das Meldungen über die Musiknutzung künftig zu erfolgen haben.
PDF: Kopie des Briefs der GEMA an die Gemeinden mit der Mitteilung der individuellen Zugangsnummer
PDF: Gebühren Tarif E (ernste Musik) ab 1.1.2024
[Ergänzt 16.02.2024]:
Genauere Hinweise zu den neuen Regelungen gibt ein Informationsschreiben des VDD vom 15.02.2024.
Die wichtigsten Informationen dieses Schreibens haben wir auf unter "Wissenswertes -GEMA" zusammengestellt.