Freistaat Bayern erweitert Pauschalvertrag mit der GEMA
Der Freistaat Bayern hatte vor mehreren Jahren ein Abkommen mit der GEMA getroffen, dass gemeinnützige Vereine etc. bis zu vier Veranstaltungen im Jahr kostenlos durchführen können - die fälligen Nutzungsgebühren hatte der Freistaat übernommen. Von diesem Abkommen waren bisher kirchliche Institutionen ausgenommen. Das hat sich geändert.
Der Vertrag des Freistaats Bayern mit der GEMA wurde rückwirkend zum 01.01.2024 auf kirchliche Institutionen erweitert: Auch kirchliche Träger dürfen jetzt bis zu vier Veranstaltungen im Jahr kostenlos durchführen und das auf einer Fläche bis zu 500 qm. Dies betrifft eintrittsfreie Pfarrfeste und andere Veranstaltungen.
Wichtig: Meldepflicht über das online-Portal der GEMA inkl. Setlisten usw. besteht weiterhin, allerdings werden die entstehenden Kosten vom Freistaat Bayern übernommen.
Konzerte sind von dieser Regelung allerdings explizit ausgeschlossen!
Dennoch kann diese Neuregelung eine erhebliche Entlastung für unsere Pfarreien darstellen.
https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2406-143.php
Wo die Pauschale gilt – und wo nicht
Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm); z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen.
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
- Public Viewing