VG Musikedition
Die „Verwertungsgesellschaft Musikedition“ vertritt die Rechteinhaber, deren Musik in gedruckter Form vorliegt. Sie ist daher die zuständige Stelle für das Kopieren von Noten und Liedtexten. Wie die GEMA hat auch die VG Musikedition mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) einen Rahmenvertrag abgeschlossen, in dem geregelt ist, was kostenfrei kopiert werden darf und was nicht.
Meldefrei und vergütungsfrei (Stand 2020):
- Fotokopien von einzelnen Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in anderen (liturgischen) Feiern gottesdienstlicher Art (z.B. Trauungen) auch für den wiederholten Gebrauch
- die Herstellung von kleineren Sammlungen (Liedheften) mit max. 8 Seiten zur einmaligen Nutzung (z.B. für eine Trauung);
- „Wendekopien“ für öffentliche Werkwiedergaben
Alle weiteren Kopien z. B. für sonstige Gemeindeveranstaltungen (z. B. Seniorentreffen, Jugendfreizeiten, Gemeindefeste usw.), die Sichtbarmachung der Lieder/Liedtexte/Noten im Gottesdienst oder anderen Gemeindeveranstaltungen mittels Beamer o.ä., die Herstellung eines eigenen Gemeindeliederheftes mit mehr als 8 Seiten oder für den mehrmaligen Gebrauch etc. sind melde- und vergütungspflichtig!
Wichtig ist aber auch zu wissen, dass kirchlichen Nutzern ein Nachlass von 20 % auf vergütungspflichtige Kopien eingeräumt wird.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit (z. B. bei regelmäßiger Nutzung eines Beamers im Gottesdienst für Liedtexte) individuelle Verträge mit der VG Musikedition abzuschließen, die an die Bedürfnisse der jeweiligen Pfarrei angepasst sind. Hier ist aber genau zu prüfen, ob diese Individualverträge für einzelne Pfarreien auch wirklich sinnvoll sind.
Wichtig: Das Kopieren von Chornoten ist in den Pauschalverträgen grundsätzlich ausgeschlossen! Hier müssen bei Bedarf Einzelregelungen mit den jeweiligen Verlagen bzw. Rechteinhabern getroffen werden.
PDF: Broschüre "Legal kopieren" der VG-Musikedition (Stand Januar 2024)