Konzerte in Kirchen
Konzerte in Kirchen
Geistliche Konzerte stellen einen wesentlichen Bereich der Kulturarbeit der Kirche dar. Auch für viele Menschen, die nicht mehr kirchlich sozialisiert sind, bieten Kirchenkonzerte die Möglichkeit, so etwas wie "religiöse Erlebnisse" zu verspüren. Konzerte in Kirchen vermögen es, in der universellen Sprache der Musik die Botschaft des Glaubens unmittelbar den Zuhörern weiterzugeben und Feste und geprägte liturgische Zeiten zu vertiefen. Sie sind daher wünschenswerter Bestandteil des gemeindlichen Lebens.
Leider werden Kirchen jedoch manchmal auch als Konzertsäle missbraucht. Sobald der Kirchenraum nur noch Kulisse ist, liturgische Orte zur Staffage werden, die dargebotenen Musikstücke keine religiöse Aussagekraft haben oder ein ausschließlich ein kommerzieller Zweck hinter der Veranstaltung steht, haben Konzerte in Kirchenräumen keine Berechtigung. Oft tarnen Konzertveranstalter ihre Programme mit einem oder zwei geistlichen Liedern, um eine "Existenzberechtigung" in einem Kirchenraum vorzutäuschen. Das restliche Konzertprogramm ist rein weltlicher Natur und die Kirche wurde nur deshalb ausgewählt, um teure Raummieten in weltlichen Konzertsälen zu sparen. Solche Veranstaltungen sind strikt abzulehnen.
Die Entscheidung darüber, ob ein Konzert stattfinden kann oder nicht, trifft der jeweilige Rector ecclesiae nach Prüfung des beabsichtigten Konzertprogramms. Bei Unklarheiten kann das Diözesanreferat Kirchenmusik zu Rate gezogen werden.
Regelungen
1) 1987 veröffentlichte die römische Gottesdienstkongregation das Regelwerk De concentibus in ecclesiis, das in seiner deutschen Fassung im Amtsblatt 5/1988 des Bistums Regensburg veröffentlicht wurde. Im gleichen Amtsblatt erschienen diözesane Regelungen für Konzerte in Kirchen. Diese beiden Texte sind hier nachzulesen.
2) 2005 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz die Arbeitshilfe Musik im Kirchenraum außerhalb der Liturgie. Dieser sehr ausführliche Text präzisiert und aktualisiert die Anliegen des römsichen Schreibens von 1988 und gibt umfangreiche Hilfestellungen für die Praxis - zur Auswahl von Musikwerken, zu Programmzetteln, zum Verhalten in Kirchenräumen, zum Einsatz von Bühnentechnik bis hin zu rechtlichen und finanziellen Aspekten. Mit Klick auf die Titelseite der Arbeitshilfe gelangen sie auf das entsprechende Bestellformular auf der Internetseite der deustchen Bischofskonferenz. Von dort kann die Arbeisthilfe auch als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Vorwort von Karl Kardinal Lehmann zur Arbeitshilfe:
"Kirchenkonzerte sind nicht nur in quantitativer Hinsicht eine wichtige Säule des kulturellen Engagements der katholischen Kirche. Die regelmäßigen Darbietungen der - in mehr als 17.000 Ensembles zusammengeschlossenen - 430.000 katholischen Lalenmusiker und -musikerinnen sind als unverzichtbarer Teil des öffentlichen Kulturlebens anerkannt und beliebt, wie die auf hohem Niveau stabilen Besucherzahlen beweisen. Neben den Kirchenkonzerten haben sich auch neue Varianten von "Musik im Kirchenraum außerhalb der Liturgie" herausgebildet wie etwa die meditativen Musikangebote der Citypastoral oder die musikalischliturgischen Veranstaltungen touristisch besuchter Kirchen.
Während zur Musik innerhalb der Liturgie viele kirchliche Stellungnahmen vorliegen, hatten die Veranstalter außerliturgischer Musik im Kirchenraum bislang keine umfassende Orlentlerungshilfe zur Hand, die auf die Gegebenheiten des deutschsprachigen Raumes zugeschnitten ist. Die Erklärung der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung über "Konzerte in Kirchen" aus dem Jahr 1987 hat für den Bereich der klassischen Kirchenkonzerte einen hilfreichen Rahmen vorgegeben, wollte und konnte aber nicht auf die Eigenheiten einzelner Länder eingehen und erst recht nicht über mögliche künftige Entwicklungen spekulieren.
In den letzten Jahrzehnten hat sich gerade im deutschsprachigen Raum auf dem Gebiet der "Musik im Kirchenraum außerhalb der Liturgie" viel getan. Das hat die deutschen Bischöfe dazu bewogen, diesem Bereich kirchlichen Wirkens eine eigene Publikation zu widmen. Im Vorfeld gab es einen engen Austausch mit jenen, die in der musikalisch-kirchlichen Praxis Verantwortung tragen. Der Entwurf zu der nunmehr vorgelegten Arbeitshilfe erwuchs einem gemeinsamen Konsultationsprozess zwischen der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands (AGÄR) unter Einbeziehung von Vertretern des Allgemeinen Cäcillenverbandes für Deutschland (ACV).
Die vorliegende Arbeitshilfe ist eine Leitlinie und Orientierungshilfe, die Impulse geben, Erfahrungen bündeln und das aktuelle Engagement vor Ort konstruktiv begleiten soll. In diesem Sinn lade ich alle ein, die mit der Darbietung von Musik im katholischen Gotteshaus außerhalb der Liturgie zu tun haben, sich von der Orlentierungshilfe anregen zu lassen. Möge das Anliegen dieser Publikation eine breite Resonanz finden: Musik im Kirchenraum außerhalb der Liturgie nicht nur als kulturelle, sondern auch als pastorale Chance wahrzunehmen."