Diözesanreferat Kirchenmusik
Diözesanreferat Kirchenmusik
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) brachte einen enormen Einschnitt auch in die diözesanen Verhältnisse von Liturgie und Kirchenmusik. Die große Tradition der Regensburger Kirchenmusik wurde nicht grundsätzlich in Frage gestellt, weil Bischof Dr. Rudolf Graber, sein Domkapellmeister Georg Ratzinger und die Direktoren der Kirchenmusikschule Dr. Ferdinand Haberl und später Franz Fleckenstein einerseits den Reichtum der überlieferten Kirchenmusik wahrten und pflegten, aber andererseit auch neuen Erfordernissen gegenüber aufgeschlossen waren. Die neuen Aufgaben auf der Grundlage der Liturgiekonstitution des Konzils konnten vor allem von der Kirchenmusikschule allein und speziell im diözesanen Bereich nicht mehr bewältigt werden. Auch hatten die zunehmenden Anforderungen an die Studierenden der Kirchenmusikschule zur Folge, daß zwar gut ausgebildete Kirchenmusiker das Haus verließen und an größeren Kirchen und Pfarreien hauptberuflich Anstellung fanden, aber die "einfachen Verhältnisse" besonders auf dem Land zu wenig beachtet blieben. Solch unzulängliche Gegebenheiten führten schließlich u. a. zur Einrichtung des Diözesanreferates Kirchenmusik im Jahr 1964 als einer Dienststelle des Bischöflichen Ordinariates und "nach Rücksprache mit dem Direktor der Kirchenmusikschule; Msgr. Dr. Ferdinand Haberl", zur Ernennung seines ersten Leiters, des Priester-Musikers Georg Zimmermann, der das Amt des Diözesanmusikdirektors fünf Jahre innehatte.
Im Jahr 1969 wurde mit Kirchenmusikdirektor Joseph Caspers, Chorregent in St. Cäcilia, ein Laie Nachfolger G. Zimmermanns. J. Caspers widmete sich mit Eifer dem Ausbau der Dienststelle, die dem Referenten für Liturgie und Kirchenmusik im Bischöflichen Ordinariat zugeordnet wurde. Die damals formulierten Aufgabenbereiche haben sich nicht wesentlich geändert:
- Ausbildung und Schulung von Landorganisten, Kantoren und Scholaleitern,
Information und Beratung der Dekanatsleiter für Kirchenmusik und der Chorleiter bei
Tagungen, Einführung von kirchenmusikalischen Neuerscheinungen,
Förderung von Kirchenchören und Scholen in Zusammenarbeit mit dem Diözesanpräses
des ACV und im Einvernehmen mit dem Direktor der Kirchenmusikschule.
Nach verschiedenen Zwischenlösungen wurde das Diözesanreferat Kirchenmusik 1972 im Diözesanzentrum Obermünster mit Büroräumen, einem Musikraum (mit Flügel und Orgel), einer Musikalienbibliothek und einer Handbibliothek wichtiger Zeitschriften und Bücher untergebracht. Bereits 1969 erschienen erstmals "Kirchenmusikalische Informationen für Geistliche und Kirchenmusiker der Diözese Regensburg". Dieses Heft bildet eine wichtige Informationsbrücke von der Dienststelle zur kirchenmusikalischen Basis.
An der Basis erwiesen sich die hauptberuflichen Chorregenten als wichtige Mitarbeiter in der nun vom Diözesanreferat Kirchenmusik organisierten und von der Bischöflichen Finanzkammer über den Etat der Dienststelle finanziell bezuschußten Nachwuchsorganistenausbildung. Diese Ausbildung für die nebenberufliche Tätigkeit als "Landorganisten" sollte jeden Teilnehmer in die Lage versetzen, als Ziel die Ablegung der sogenannten C-Prüfung anzustreben. Eine von der Konferenz der Leiter katholischer kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten vorgelegte und von der Deutschen Bischofskonferenz 1970 genehmigte C-Prüfungsordnung bildete die Grundlage für die Durchführung des C-Kurses. Wer die Nachwuchsorganistenaus-bildung erfolgreich durchlaufen hatte, konnte darauf aufbauend eine Ausbildung in allen kirchenmusikalisch relevanten Fächern anschließen, die nach Abschluß mit der C-Prüfung zum selbstverantwortlichen, nebenberuflichen Dienst als Chorleiter und Organist befähigen sollte. In den Mitteilungen 1972/3 ist ein "Vorbereitungskurs C-Prüfung" angezeigt. Den Unterricht erteilten der Diözesanmusikdirektor sowie Franz Fleckenstein, der Direktor der Kirchenmusikschule und Dozent Karl Norbert Schmid von der Kirchenmusikschule. Im Heft Kirchenmusik 1978/1 und 1918/2 werden erstmals die Prüfungsteilnehmer und deren Herkunftspfarrei namentlich aufgeführt: 25 D- und 9 C-Prüflinge.
Als die Kirchenmusikschule im Jahr 1977 "den Sprung über die Donau" nach Stadtamhof machte, konnte sie vorzügliche räumliche Verhältnisse in Nutzung nehmen. Auch der D- und C-Kurs-Unterricht wurde ab 1978 in diese Räumlichkeiten verlegt, boten sie doch Möglichkeit zu differenziertem Einzel- und Klassenunterricht, für den weitere Lehrkräfte der Kirchenmusikschule gewonnen werden konnten. In der Amtszeit von Diözesanmusikdirektor Josef Kohlhäufl (1976-1990) erweiterte sich das Kursjahr auf rund 20 Unterrichtstage, an denen in den Fächern Liturgik, Chorleitung Liturgisches Orgelspiel, Orgel-Literaturspiel, Gregorianischer Choral, Deutscher Liturgiegesang, Singen und Sprechen, Klavierspiel, Tonsatz, Gehörbildung, Partiturspiel, Musikgeschichte und Orgelkunde unterrichtet wird. Diözesanmusikdirektor Erich Weber (1991-2001) machte das Fach Klavierspiel auch für den D-Kurs verbindlich und führte einen Eignungstest (Gesang, Klavier, Orgel) ein, um Erkenntnisse über notwendige einheitliche Eingangsvoraussetzungen zu gewinnen.
Trotz der Einbeziehung von Dozenten der Kirchenmusikschule in den Unterricht ist das Diözesanreferat Kirchenmusik inhaltlich, organisatorisch und finanziell für den D- und C-Kurs zuständig und sieht darin eine seiner wichtigsten Aufgaben. Immer wieder findet der eine oder andere C-Prüfling den Weg in das Studium an der Hochschule für Kirchenmusik, was für die Hochschule durchaus als Gewinn aus der Zusammenarbeit gewertet werden kann. Die Anwesenheit des Diözesanmusikdirektors als kirchlicher Vertreter an den Abschlußprüfungen der Hochschule wiederum fördert das persönliche und musikalische Kennenlernen der Absolventen, was bei Bewerbungen und Stellenbesetzungen hilfreich sein kann. Die Beratung bei Stellenbesetzungen und deren Bearbeitung in Zusammenarbeit mit den Kirchenstiftungen und der Stiftungsaufsicht stellen eine weitere wichtige Aufgabe des Diözesanreferates Kirchenmusik dar.
Weitere Arbeitsfelder ergeben sich aus der Zusammenarbeit mit den Orgelsachverständigen, mit den Regionalkantoren und Dekanatskirchenmusikern und auch im Priesterseminar beim Gesangsunterricht in den verschiedenen Kursen. Die kirchenmusikalische Betreuung von Dekanatsmusiktagen, Diözesanmusiktagen, Wallfahrten, die Durchführung von Kantorenkursen und die Teilnahme an Ehrungen fordern das Diözesanreferat Kirchenmusik und seinen Leiter ebenso wie die Anwesenheit bei den jährlichen Konferenzen der Leiter katholischer kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten, der Leiter der Ämter/Referate für Kirchenmusik und der Bayerischen Diözesanmusikdirektoren, die sich schon seit 1971 regelmäßig und erfolgreich treffen.
Erich Weber